Checkliste Unterlagen für Einkommensteuererklärung

Sie möchten Steuern sparen und alle beruflich bedingten Aufwendungen, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen bei Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen? Dafür ist es erforderlich, dass Sie Ihre Ausgaben durch Belege nachweisen können.

Unser Tipp: Sammeln Sie während des Jahres alle anfallenden Unterlagen zentral in einem Ordner, den Sie dann zum Beratungsgespräch bei Ihrem Steuerberater mitbringen. Das erspart Ihnen Zeit und erhöht Ihre Steuerrückerstattung.

Anhand folgender Checkliste können Sie prüfen, welche Unterlagen für Sie relevant sind.

  • Letzter Einkommensteuerbescheid
  • Ausdruck/e der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung/en oder Lohnsteuerkarten, falls vorhanden, auch vom Ehegatten
  • Belege über Aufwendungen zur eigenen Berufsausbildung (Erst- oder Zweit-studium, Duales Studium, Fachschulen) insbesondere Fahrtkosten, Unterkunft, Gebühren, Lernmaterial, Exkursionen, usw.
  • Heirats-, Geburts- und Sterbeurkunden, die im letzten Jahr ausgestellt wurden und bei der Steuerklasse noch nicht berücksichtigt sind
  • Bescheinigungen über vermögens-wirksame Leistungen
  • Nachweise für Fehlzeiten auf der Lohnsteuerkarte (Leistungsbescheide des Arbeitsamtes oder der Krankenkasse über Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld usw.)
  • Ausbildungsnachweise für Kinder über 18 Jahren sowie Belege für eigenes Einkommen der Kinder sowie deren Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
  • Belege zur Altersversorgung (insb. Bescheinigungen der Riester- bzw. Rürup-Rente)
  • Nachweise für bezahlte Versicherungs-prämien, z.B. Ersatzkassenbeiträge, Unfallversicherungen, Haftpflichtver-sicherungen, Sozialversicherungs-beiträge, die nicht auf der Lohnsteuerkarte enthalten sind
  • Genaue Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstelle sowie Belege über Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel
  • Arbeitgeber-Bescheinigungen über gezahlte Auslösung, Fahrtkosten, Wegegeld, Telefonpauschalen, ständig wechselnde Einsatzorte und Abwesenheit von mehr als 8 Stunden
  • Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung, Zimmermiete am Arbeitsort, Fahrtkostenbelege
  • Belege für Steuerberatungskosten oder Mitgliedsbeiträge von Lohnsteuer-hilfevereinen
  • Nachweis über gezahlte Beiträge für Berufsverbände, z.B. Gewerkschaften, Kammern etc.
  • Belege über gezahlte Krankenver-sicherungsbeiträge und Zusatzbeiträge oder Bescheinigung der privaten Krankenversicherung mit anteiligem Ausweis des Beitragsanteils der auf die Basisversorgung entfällt
  • Belege über Fortbildungskosten incl. der vom Arbeitgeber oder Arbeitsamt erstatteten Kosten
  • Belege über Umzugskosten
  • Belege über Reisekosten- bzw. Reisekostenabrechnung mit dem Arbeitgeber
  • Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer
  • Sonstige Einkünfte z.B. Vermittlungs-provisionen, Unterhalt des geschiedenen Ehegatten, etc.
  • Kirchensteuerbescheid
  • Nachweise (Rechnung und Zahlungs-beleg) über die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen, wie z.B. Gartenarbeiten, Maler- und Tapezierarbeiten, etc. (ist ggf. auch in der Nebenkostenabrechnung enthalten) oder auch Pflegeleistungen
  • Nachweis von Kfz-Unfallkosten, falls Unfall mit der Erzielung von Einkünften im Zusammenhang steht z. B. auf Dienstreisen, bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, etc.
  • Handwerkerrechnungen und dazu gehörige Zahlungsbelege (sind ggf. auch in der Nebenkostenabrechnung enthalten)
  • Spendenbelege
  • Nachweis über regelmäßige Unterhalts-zahlungen sowie Unterstützungen bzw. Bedürfnisbescheinigungen über zu unterstützende Personen auf amtlichen Vordrucken (bei ausländischen Arbeitnehmern)
  • Nachweis über Körperbehinderung, auch für Familienmitglieder
  • Nachweis über Aufwendungen für Haushaltshilfe sowie gezahlte Sozialversicherungsbeiträge
  • Belege über Kurkosten, die ärztlich verordnet wurden, einschl. der erhaltenen und zu erwartenden Erstattungen durch die Krankenkasse, weitere Kosten für Heil- und Hilfsmittel wie Brillen, Massagen, Zahnersatz, Arzneien, die selbst gezahlt wurden
  • Belege über Ehescheidungskosten, Scheidungsurteil
  • Bei Unterhalt an geschiedenen Ehegatten: Zustimmung zum Realsplitting durch Unterschrift auf Anlage „U“ der Einkommensteuer-Erklärung, übernommene Beiträge zur Krankenversicherung und persönliche Identifikationsnummer
  • Persönliche Identifikationsnummer (auch die von Kindern)
  • Bei Mieteinnahmen: Belege über Einnahmen (Mietverträge) und Ausgaben, die die Immobilie betreffen bzw. Abrechnung der Hausverwaltung
  • Bei Einkünften aus Kapitalvermögen: Steuerbescheinigungen und Erträgnisaufstellungen,
  • Rentenbescheide und Bescheide über sonstige Sozialleistungen wie Kindergeld usw., auch für den Ehegatten
  • Nachweise über Kinderbetreuungskosten sowie den dazugehörigen Zahlungsbeleg
  • VBL - Rentenbezugsmitteilung
  • Kosten für Berufskleidung, Fachliteratur, Bewerbungskosten und selbst bezahlte Arbeitsmittel
  • Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung Dezember des betr. Jahres
  • Bescheinigungen über Kapitalerträge, die nicht dem Steuerabzug unterlegen haben

    Bitte zur Beratung auch den Personalausweis oder Reisepass mitbringen.