Mitgliedsbeiträge

Als Mitglied im VdL Verband der Lohnsteuerzahler e. V. - Lohnsteuerhilfeverein - erhalten Sie unsere Dienstleistung gegen eine geringe Aufnahmegebühr von 10,00 € und einen sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrag ohne zusätzliche Kosten für das ganze laufende Jahr.

Die Beitragshöhe ergibt sich aus der nachfolgenden Beitragsübersicht. Für alleinstehende Mitglieder bis zum 20. Lebensjahr wird unser Jugendtarif erhoben.

Die Beitragsbemessungsgrundlage bilden die steuerpflichtigen und steuerfreien Einnahmen des Mitglieds.

Alleinstehende bis zum 20. Lebensjahr Gesamtbetrag incl. MWSt.
Jugendtarif 50,00 €
Gesamthöhe der Einnahmen Gesamtbetrag incl. MwSt.
bis 10.000,00 € 70,00 €
ab 10.001,00 € bis 15.000,00 € 85,00 €
ab 15.001,00 € bis 20.000,00 € 94,00 €
ab 20.001,00 € bis 25.000,00 € 104,00 €
ab 25.001,00 € bis 30.000,00 € 130,00 €
ab 30.001,00 € bis 35.000,00 € 145,00 €
ab 35.001,00 € bis 40.000,00 € 155,00 €
ab 40.001,00 € bis 50.000,00 € 180,00 €
ab 50.001,00 € bis 60.000,00 € 210,00 €
ab 60.001,00 € bis 70.000,00 € 235,00 €
ab 70.001,00 € bis 80.000,00 € 250,00 €
ab 80.001,00 € bis 90.000,00 € 275,00 €
ab 90.001,00 € bis 100.000,00 € 300,00 €
ab 100.001,00 € bis 110.000,00 € 330,00 €
ab 110.001,00 € bis 120.000,00 € 355,00 €
ab 120.001,00 € bis 130.000,00 € 385,00 €
ab 130.001,00 € 400,00 €

einmalige Aufnahmegebühr: 10,00 €

Wenn Sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Grundbesitz) und/oder Einkünfte aus Kapitalvermögen haben (Grenze § 4 Nr. 11 StBerG.), ergeben sich abweichende Mitgliedsbeiträge. Näheres erfahren Sie in Ihrer Beratungsstelle.

 

gemäß Beitragsordnung vom 02.03.2023